Mord im „Modernes“: Zwölf Jahre Haft

Angeklagter nur eingeschränkt schuldfähig / Schwurgericht weist Unterbringung in der Psychiatrie an

Von unserer Redakteurin
Elke Gundel


„Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund für diese Katastrophe“, sagte der Vorsitzende Richter Harald Schmacke gestern bei der Urteilsbegründung. „Zwei junge Männer sind in der Nacht des 23. Dezember in der Disco ,Modernes’ ganz kurz zusammengetroffen. Danach war einer von beiden tot.“ Das Schwurgericht I verurteilte den 25-jährigen Täter zu zwölf Jahren Haft wegen heimtückischen Mordes und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Etwa 50 Zuschauer, darunter Angehörige und Freunde des 26-jährigen Opfers, verfolgten die Urteilsverkündung im Landgericht. Sowohl die Eltern des ermordeten Jura-Studenten als auch die des Angeklagten rangen sichtbar nach Fassung. Der 25-Jährige selbst nahm die Entscheidung äußerlich unbewegt hin.
Täter und Opfer hatten sich zuvor noch nie gesehen, als sie in jener Nacht gegen 3.20 Uhr in der Neustädter Disco zusammentrafen. Beide hatten einiges getrunken, beide wollten einen fröhlichen Abend mit Freunden verleben. Der 26-Jährige, weil er gerade sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt hatte und endlich nicht mehr büffeln musste. Der Täter indes wollte damit fertig werden, dass ihn seine Freundin wenige Tage zuvor verlassen hatte.
Freunde des Jura-Studenten schilderten ihn als lebensfrohen, kontaktfreudigen Menschen, der auch angetrunken nie aggressiv wurde. Warum er den 25-Jährigen ansprach, blieb offen. Was der Student gesagt hat, daran könne er sich nicht erinnern, erklärte der Angeklagte. Ihm sei der 26-Jährige jedoch bedrohlich vorgekommen. Der Psychiaterin gegenüber äußerte der Täter, er sei schon viel zu oft in seinem Leben zurückgewichen. In jener Nacht dagegen zog er ein Kampfmesser und stach viermal zu. Für den 26-Jährigen, dessen Herzschlagader verletzt wurde, kam jede Hilfe zu spät.
Die Psychiaterin attestierte dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit wegen mehrfacher Persönlichkeitsstörungen. Er habe sich verfolgt und bedroht gefühlt, seine Wohnung mit immer neuen Alarmanlagen wie eine Festung ausgebaut. Ständig habe er eine Waffe bei sich getragen.
Seine Eltern trennten sich, als er noch ein Kind war. Mit seinem jüngeren Bruder lebte er danach zunächst bei seiner Mutter, die sich aber zunehmend mit ihrem Ältesten überfordert fühlte. Der Junge habe immer wieder Gewaltausbrüche gehabt, fasste Schmacke zusammen. Mit 13 sei der Sohn dann zu seinem Vater gekommen. Der stellte ihm eine eigene Wohnung und Haushaltsgeld zur Verfügung – so blieb der Teenager weitgehend sich selbst überlassen und geriet „in schlechte Gesellschaft“, wie es der Vorsitzende formulierte. Mit 15 kehrte er zu seiner Mutter zurück, bei der er wohnte, bis er 22 war. Von klein auf war er ein Waffennarr – die Polizei fand in seiner Wohnung eine Sammlung aus 57 Messern, mehreren Schreckschuss-Pistolen und -Revolvern.
Vier Jahre der Strafe muss der 25-Jährige im Gefängnis absitzen. Danach, so das Urteil, kommt er zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nur dann, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, kann er eines Tages vielleicht entlassen werden.

Quelle: Weser Kurier, Bremen 07.Juni 2002

BACK TO THE NEWS